Tipps für den Umgang mit Gewinnspielen
Auch wenn die ausgelobten Preise noch so verlockend erscheinen: Bei Gewinnspielen sollten Sie immer genau hinsehen. Nachfolgend unsere Tipps:
Wenn Unternehmen Ihnen einen Gewinn versprechen, haben Sie als Verbraucher einen Anspruch auf Auszahlung des versprochenen Gewinns. Tatsächlich ist aber die Durchsetzung dieses Anspruchs sehr schwierig. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt oder sich hinter einer Postfachadresse versteckt. Zudem besteht immer die Gefahr, dass das jeweilige Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Daher gilt: Niemals etwas wegen eines vermeintlichen Gewinns bestellen oder in Vorleistung treten! Gewinnzusagen, insbesondere dann, wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, sollten Sie stets kritisch prüfen.
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, empfehlen wir die Einholung von fachkundigem Rechtsrat, um die Erfolgsaussichten einer Klage auf Herausgabe des (zugesagten) Gewinns prüfen zu lassen.
Wenn Sie aktiv gegen unseriöse Gewinnspiele vorgehen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihre Beschwerde beim DDV einreichen, der diese anschließend zur Bearbeitung an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) weiterleitet oder Sie wenden sich direkt an die Wettbewerbszentrale bzw. eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale)
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg
Tel: 06172 1215-0
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de
Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
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