Welche Vorteile bieten Versandhandel und Online-Shopping?
Einkaufen von Zuhause aus ist bequem: Sie können in Ruhe im Katalog oder auf der Website eines Online-Shops Produkte auswählen, vergleichen und Ihrer Familie, Freunden oder Bekannten zeigen. Die Ware wird nach der Bestellung direkt ins Haus geliefert, in der Regel können Sie die bestellten Produkte bei Nicht-Gefallen auch Umtauschen oder Zurückgeben.
Einkaufen von Zuhause aus ist sicher: Verbraucher haben beim "Fernabsatz" (so der Fachbegriff) umfangreiche Rechte, zu denen Sie hier weiterführende Informationen finden.
Sehr weit verbreitet ist die Meinung, dass Sie als Kunde ein Anrecht auf ein Produkt haben, das im Schaufenster eines Ladens oder in einem Katalog zu sehen ist. Juristisch betrachtet, trifft dies jedoch nicht zu. Erst wenn der Verkäufer Ihnen den Kauf bestätigt, ist ein Kaufvertrag geschlossen worden. Diese Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form: Die Zusage, dass Ihnen die Ware zugesandt wird, ist ebenso möglich wie das wortlose Eintippen des Preises in die Kasse.
Ein Kaufvertrag muss also nicht schriftlich geschlossen werden. Eine Ausnahme bilden Kreditverträge, Verträge über Ratenzahlungen oder Zeitungsabonnements. Die Schriftform erleichtert jedoch den Nachweis, dass ein Vertrag geschlossen wurde und welchen Inhalt er hat. Bestellen Sie mündlich, bieten Zeugen oder Gesprächsnotizen einen gewissen Schutz, im Internet kann hier die digitale Signatur hilfreich sein.
In vielen Verträgen finden sich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Doch das so genannte "Kleingedruckte" gilt nur, wenn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere folgende Bestimmungen:
- Bereits bei Vertragsschluss muss auf die AGB hingewiesen werden. Es reicht keinesfalls aus, dass bei der Lieferung oder in der Rechnung auf sie Bezug genommen wird.
- Der Kunde muss die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.
- Die AGB müssen übersichtlich und verständlich sein.
- Und schließlich muss ihnen der Kunde zustimmen.
Individuelle Absprachen haben in der Regel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für das Internet bedeutet dies, dass die Möglichkeit gegeben sein muss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Vertragsschluss abzurufen und zu speichern.
Unzumutbar ist es dagegen, wenn die AGB nur am Bildschirm gelesen werden können; sie sind in diesem Fall nicht wirksam.
Im Bereich Teleshopping sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nur sehr eingeschränkt möglich. Es gelten nur die Klauseln, die explizit erwähnt wurden, entweder während der Fernsehsendung oder während der telefonischen Bestellung.
Auch bei internationalen Verträgen sind Sie als Verbraucher in Deutschland geschützt. Grundsätzlich gilt zwar für Unternehmen in der Europäischen Union das so genannte Herkunftslandprinzip. Danach brauchen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet in einem anderen Mitgliedsstaat anbieten, lediglich die rechtlichen Bestimmungen des Landes zu beachten, in dem sie ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung haben.
Hiervon gibt es aber Ausnahmen, und zwar bei Verträgen mit Verbrauchern (Verbraucherverträge). Dies bedeutet also, dass Sie bei einer Bestellung im Internet grundsätzlich beispielsweise ein Widerrufs- oder Rückgaberecht haben, selbst dann, wenn sich der Firmensitz des Online-Shops nicht in Deutschland befindet.
Fernabsatzverträge kommen immer dann zu Stande, wenn Verkäufer und Käufer sich nicht in Person gegenüberstehen, also z.B. bei einer Bestellung per Brief, Telefon, Fax oder online über eine Website.
Damit diese Reglungen gelten, muss im Unternehmen ein Vertriebssystem für den Fernabsatz existieren. Bestellen Sie also ausnahmsweise beim Händler an der Ecke einmal telefonisch, sind diese Regelungen nicht anzuwenden. Außerdem sind bestimmte Warengruppen, beispielsweise Lebensmittel, Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, touristische Dienstleistungen oder individuelle Anfertigungen, vom Fernabsatzgesetz ausgenommen.
Die Regelungen zum Fernabsatz schreiben vor, dass Ihnen zentrale Informationen rechtzeitig, klar und verständlich vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Eigenschaften der Ware, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Endpreis inkl. aller Kosten wie Bearbeitungsgebühren und Steuern, die Liefer- und Versandkosten sowie Informationen über Zahlungs- und Lieferbedingungen. Ist ein Vertrag zu Stande gekommen, müssen außerdem die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Garantiebestimmungen sowie Kündigungsbestimmungen mitgeteilt werden.
Jeder Verbraucher kann so genannte Fernabsatzverträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sollte der bestellte Pullover also nicht passen oder die tatsächliche Farbe einer Hose nicht gefallen, können Sie diese zurückschicken.
Von dieser Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht z. B. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten worden sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Auch beim Erwerb von CDs oder Software besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Ware versiegelt war und vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
Ihre Widerrufserklärung muss nicht zwingend per Brief erfolgen. Möglich ist der Widerruf auch per eMail oder Telefax. Selbst ein Widerruf per Telefon ist möglich, allerdings kann diese Form zu Beweisproblemen führen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Sie können die Ware also sogar kommentarlos zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung hat seit 2014 grundsätzlich der Verbraucher zu tragen, wenn er darüber vom Unternehmer ordentlich informiert wurde. Versäumt der Unternehmer, den Verbraucher zu unterrichten, trägt er die Rücksendekosten selbst. Es gibt jedenfalls keine "40-Euro-Fallgruppen" mehr, wonach die Frage der Kostentragung in Abhängigkeit zur Höhe des Bestellwertes stand. Selbstverständlich steht es aber einem Versandhändler frei, die Rücksendeksoten aus Kulanzgründen immer zu übernehmen.
Das 14-tägige Widerrufsrecht Tagen beginnt bei Bestellungen, die mit einer einheitlichen Lieferung abgewickelt werden, mit dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware. Werden mehrere Produkte bestellt und diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten an Sie ausgeliefert, läuft die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt des Erhalts der letzten Teillieferung. Eine Ausnahme bilden regelmäßige Lieferungen von Produkten über einen bestimmten Zeitraum hinweg. In diesem besonderen Fall beginnt das Widerufsrecht bereits mit dem Erhalt der ersten Ware.
Auch für den Inhalt der Belehrung gibt es bestimmte Vorgaben: In der Widerrufsbelehrung genannt werden müssen etwa Name und Adresse der Stelle, an die Sie Ihren Widerruf richten können. Es muss zudem über die Widerrufsfrist und die Widerrufsfolgen informiert werden. Unternehmer setzen dazu meist die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung ein, um auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht als erfüllt. Ene Pflicht, das Muster zu verwenden, besteht aber nicht.
So genannte Abofallen im Internet sind tückisch: Unseriöse Unternehmen verschleiern damit ganz bewusst die Entgeltpflichtigkeit ihrer Angebote. Der Verbraucher erkennt beim Surfen im Internet nur schwer, dass eine Leistung etwas kosten soll und landet prompt in der Kostenfalle.
Gearbeitet wird trickreich, z. B.: Die verlockend klingende Aussage "Jetzt gratis Zugang einrichten" stimmt zwar, jedoch ist das Herunterladen der Daten, also der eigentlich gewünschten Leistung, kostenpflichtig, worauf an versteckter Stelle und in kleiner Schrift hingewiesen wird. Wenn dann die Rechnung eingeht, kommt das böse Erwachen.
Seit dem 1. August 2012 ist der Schutz des Verbrauchers vor Abo- und Kostenfallen im Internet verbessert worden:
Die neue, so genannte "Buttonlösung" stellt sicher, dass dem Verbraucher die Zahlungspflicht vor seiner verbindlichen Bestellung deutlich vor Augen geführt wird. Dazu muss der Anbieter die Schaltfläche - den Bestellbutton - gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriften. Unzulässig sind Beschriftungen wie "Bestellen", "Weiter" oder "Anmelden".
Außerdem sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern die wesentlichen Vertragsinformationen klar und verständlich und in hervorgehobener Weise unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung zur Verfügung zu stellen.
Zu den besonderen Informationen gehören:
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung,der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschl. aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern,
- ggf. zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
- bei einem Dauerschuldverhältnis (z.B. Abonnement) die Mindestlaufzeit des Vertrages.
Erfüllt der Unternehmer diese Pflichten zur eindeutigen Bestellung nicht, kommt ein entgeltlicher Vertrag mit einem Verbraucher erst gar nicht erst zustande, d. h. der Verbraucher schuldet keine Zahlung oder ist auch nicht Abonnent einer Ware oder Dienstleistung geworden. Der Verbraucher braucht im Streitfall nichts weiter zu tun. Ein Widerruf oder eine Anfechtung ist nicht erforderlich. Sollte der Unternehmer bereits Waren an den Verbraucher versendet haben, muss er sich selbst um die Rückabwicklung kümmern und dafür die Kosten tragen.