Was tun bei unverlangter Telefon-, Fax- oder SMS-Werbung?
Natürlich können Sie bei unseriösen Werbeanrufen einfach den Hörer auflegen, die unerbetenen Werbefaxe im Papierkorb entsorgen oder die erhaltenen SMS mit Werbeinhalt löschen. Sie können aber auch aktiv gegen unseriöse Unternehmen vorgehen bzw. bestimmte Einrichtungen über den Vorgang in Kenntnis setzen und sich dabei über unseriöse Unternehmen beschweren.
Wenn Sie aktiv gegen unseriöse Werbeanrufe vorgehen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können sich entweder an den DDV wenden, der Ihre Beschwerde an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) zwecks Prüfung und gegebenenfalls Einleitung eines Abmahnverfahrens weiterleitet, oder Sie können sich auch direkt an die Beschwerdestellen der Wettbewerbszentrale und der Bundesnetzagentur (Kontakt siehe unten) wenden.
Bei unseriösen Werbeanrufen sollten Sie den Anruf grundsätzlich wie folgt dokumentieren:
- Anruf entgegennehmen
- Interesse bekunden
- Evtl. um Zusendung von Unterlagen bitten
- Evtl. an weitere Gesprächspartner verweisen, um weitere Zeugen zu erhalten
- Bei weiteren Zeugen im Raum: Lautsprecher einschalten (vorher Einverständnis einholen!)
- Gesprächsnotiz anfertigen (Name/Firma des Anrufers, Anschrift, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit, Gesprächsinhalt)
- Eidesstattliche Versicherung (s. u. "Downloads") ausfüllen (Inhalt der Gesprächsnotizen wiedergeben und festhalten, dass Sie keine Einwilligung in den Empfang von Werbeanrufen gegeben haben)
- Eidesstattliche Versicherung unterschreiben
Wichtig: Ein Abmahnverfahren kann nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Anrufer bekannt ist oder sich zumindest - anhand der angezeigten Rufnummer - ermitteln lässt. Deshalb benötigen wir bzw. die anderen genannten Einrichtungen stets eine ladungs- bzw. zustellungsfähige Anschrift (keine Postfachadressen!) des Anrufers. Erfolgt der Werbeanruf anonym, ist die Einleitung eines Abmahnverfahrens leider aussichtslos. In besonders schwerwiegenden Fällen, d. h. in Fällen permanenten massiven werblichen Telefonterrors, empfiehlt es sich, Ihren Telefonprovider einzuschalten, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen (z. B. Fangschaltung, Sperrung bestimmter Rufnummern).
Beschwerde beim DDV
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt
Tel.: 069-401276-500
Damit wir Ihre Beschwerde an die Wettbewerbszentrale weiterleiten können, benötigen wir das Original-Werbefax sowie die ausgefüllte und unterschriebene Eidesstattliche Versicherung.
Beschwerde bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Wenn Sie Ihre Unterlagen (Eidesstattliche Versicherung) direkt an die Wettbewerbszentrale senden:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale)
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg
Tel: 06172-1215-0
Bitte beachten Sie vorab die Hinweise der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale.
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
Auch die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung entgegen und verhängt hohe Bußgelder gegen die jeweiligen Unternehmen.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Beschwerde wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur einreichen
Wenn Sie unerwünschte Werbefaxe erhalten, sollten Sie keinesfalls reagieren, d. h. eine auf dem Fax gegebenenfalls angegebene Fax- oder Rufnummer nicht verwenden. Zum einen besteht nämlich die Gefahr, dass es sich um eine teure kostenpflichtige Nummer handelt, die einzig und allein dem Zweck dient, beim Anrufer möglichst hohe Kosten zu generieren, an denen die Faxversender partizipieren, zum anderen würden Sie mittelbar die Gültigkeit Ihrer Faxnummer bestätigen, mit dem Resultat, dass Sie womöglich weitere Faxwerbung erhalten.
Wenn Sie aktiv gegen Faxwerbung vorgehen wollen:
Beschwerden können beim DDV (Hinweise und Kontakt s. o.) bzw. über die Online-Beschwerdeformulare der Wettbewerbszentrale, der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentralen eingereicht werden.
Auch hier gilt: Zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Einleitung und Durchführung eines Abmahnverfahrens ist das Vorliegen einer ladungs- bzw. zustellungsfähigen Anschrift des Faxversenders.
Wenn Sie aktiv gegen unerwünschte Nachrichten per SMS oder über einen Kurznachrichtendienst vorgehen wollen:
Hier kann Ihnen die Bundesnetzagentur behilflich sein, die auf ihren Webseiten auch für diesen Bereich ein passendes Beschwerdeformular bereitstellt.