Welche Vorteile bietet eine Serviceleistung per E-Mail?
Die Kommunikation per E-Mail bietet viele Vorteile: Sie ist schnell und unkompliziert und ermöglicht die Weitergabe von individuellen Informationen und Ratschlägen. Beispielsweise arbeiten viele Technik-Hotlines in der Beratung inzwischen auch per E-Mail. So können Sie als Verbraucher auch die vorgeschlagenen Lösungen erst testen, bevor Sie sich eventuell erneut an die Hotline wenden.
Auch im Geschäftsleben nimmt der Austausch von elektronischen Nachrichten eine immer größere Bedeutung ein: So lassen sich individuelle Angebote rasch zusammenstellen, in Newslettern werden Kunden und Geschäftspartner über Trends und Neuigkeiten informiert.
Die Zusendung von E-Mails und Newslettern für Werbezwecke ist nur zulässig, wenn der Empfänger vorher sein Einverständnis hierzu erteilt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Werbung an die private oder eine berufliche E-Mail-Adresse versendet wird. Hiervon gibt es nur eine gesetzliche Ausnahme: Wenn ein Unternehmen von einem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts (oder einer Dienstleistung) dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, so darf das Unternehmen diese Adresse zur E-Mail-Werbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden, wenn der Kunde hierüber informiert worden ist. Bestellt ein Kunde beispielsweise Kleidung in einem Online-Shop, so wäre es zulässig, wenn der Händler ihm Werbung für die neue Herbstkollektion zusendet. Voraussetzung ist aber, dass der Kunde bei Erhebung seiner Adresse und jedem Einsatz auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen wird.
Was Sie tun können, wenn Sie mit unerwünschten E-Mails konfrontiert werden, erfahren Sie in unseren Tipps.
Viele Firmen bieten inzwischen den Service, ihre Kunden und Partner durch E-Mail-Newsletter regelmäßig zu informieren. Dies können Informationen zu der Firma, ihren Produkten oder auch zu für Sie interessanten Themen aus dem Freizeitbereich sein. Ein Verein kann auf diese Weise auf seine Aktivitäten aufmerksam machen oder eine Firma auf ihre neuesten Angebote. Für solche Newsletter gelten die gleichen Voraussetzungen und Regelungen wie für Werbemails, die Unterschiede zwischen beiden Formen sind häufig auch fließend.
In den meisten Fällen wird das Einverständnis in die Zusendung von E-Mail-Werbung oder Newslettern über eine Website eingeholt: Dort fragen Unternehmen Ihre E-Mail-Adresse und eventuell weitere Daten (z.B. ergänzend die Postanschrift, besondere Interesse an bestimmten Themen, Produktvorlieben) ab. Das Gesetz schreibt vor, dass das Einverständnis aktiv abgegeben werden muss. Das kann etwa durch Anklicken einer Checkbox erfolgen. Häufig bekommen Sie dann zunächst eine Bestätigungsmail, die Sie nochmals zurücksenden oder in der Sie einen Link aktivieren müssen. Das ist das sogenannte "Double Opt-In" Verfahren, das der DDV empfiehlt.
Natürlich können Sie Ihr Einverständnis in E-Mail-Werbung auch auf anderen Wegen erklären, z.B. durch Ausfüllen einer Rückantwortkarte, per Brief oder Telefon sowie im persönlichen Gespräch.
Seriöse Unternehmen bieten in jeder Werbe-E-Mail oder in Newslettern eine Abmeldemöglichkeit an, z.B. über einen Abmeldelink, durch Antworten auf die E-Mail oder Mail an eine spezielle Adresse (häufig: "unsubscibe@xy.de"). In der Praxis werden unterschiedliche Verfahren genutzt.
Für Sie als Empfänger einer Werbemail oder eines Newsletters muss jederzeit erkennbar sein, von wem Sie diese Informationen erhalten. Idealerweise enthält die Mail eine vollständige (postalische) Absenderangabe. Alternativ kann (meist am Ende einer Mail) ein Link auf eine Website mit den entsprechenden Kontaktinformationen angegeben werden. Auch auf diesem Weg können Sie Kontakt aufnehmen.